Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Anlage dazu verpflichtet, diese von einer zur Prüfung befähigten Person oder einer zugelassenen Überwachungsstelle in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Die Prüfungsintervalle legt der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest.
Service
Unsere Service-Abteilung unter der Leitung von Herrn Peter Schwarzhuber kümmert sich gern um die regelmäßige Prüfung und Inspektion Ihrer Anlagen. Wir helfen Ihnen, die qualitativen und vor allem sicherheitsrelevanten Anforderungen an Ihre Anlage dauerhaft sicherzustellen. Dies wird durch eine aussagekräftige Prüfaufzeichnung belegt.
Gefährdungsbeurteilung
TRBS 1111 (2): „Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber, für die Durchführung der sicherheitstechnischen Bewertung ist der Betreiber verantwortlich. Sie können sich fachkundig beraten lassen […]. Dies wird dem Arbeitgeber oder Betreiber empfohlen, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.“
Die Gastechnik Geburzi GmbH fungiert gern als der in der TRBS 1111 erwähnte fachkundige Berater. Kontaktieren Sie uns. Nach einer Begehung Ihrer Anlage machen wir Ihnen ein Angebot.
Wartung von Vakuumpumpen
So wie Druckbehälter müssen auch Vakuumpumpen in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gern weiter.
Schulungen
Für das Jahr 2019 planen wir Schulungen zum Thema „Sicherer Umgang mit Gasen und Druckbehältern“.